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Wer darf in eine private Krankenversicherung?

Aufgrund der vielen Vorteile, möchten immer mehr Menschen in eine private Krankenversicherung wechseln. Allerdings kann nicht vorbehaltlos jeder privat versichert werden. Grundsätzlich kann jeder, der nicht versicherungspflichtig ist, in eine private Krankenversicherung wechseln, und muss in der Regel auch keine Ablehnung befürchten. Dies betrifft vor allem Selbständige, Freiberufler und Beamte. Angestellte werden von der Versicherungspflicht erst befreit, wenn ihr Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, die im Jahr 2011 bei 49.500 Euro liegt. Interessant ist das vor allem für jüngere Menschen, da sie von weit günstigeren Monatsbeiträgen profitieren können. Ältere oder gesundheitlich angeschlagene Personen werden von privaten Versicherungen oft abgelehnt. Doch selbst wenn sie angenommen werden, ergeben sich meist derart hohe Beiträge, dass der Wechsel sich nicht unbedingt lohnt.

Familienmitglieder können in einer privaten Versicherung grundsätzlich nicht kostenlos mitversichert werden. Für sie werden monatlich Beiträge fällig. Es gibt allerdings spezielle Familienversicherungen, die alle Angehörigen im gleichen Haushalt mitversichert. Dafür werden selbstverständlich höhere Beiträge fällig, was aber nicht zwingend bedeutet, dass die Versicherung teurer als ein vergleichbares Angebot der gesetzlichen Versicherungen. Die genauen Kosten hängen von vielen Faktoren ab und müssen im Einzelfall festgestellt werden. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall, wer nicht versicherungspflichtig ist, sollte keineswegs überstürzt in eine private Versicherung wechseln, sondern sich erst gründlich informieren, um die optimale Lösung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.

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Zahlt die Autoversicherung bei Marderschaden?

Autofahrer, die oft an der freien Luft parken, werden sicherlich schon einmal Kontakt mit dem kleinen Raubtier gemacht haben. Der Marder hinterlässt zerbissene Manschetten und angefressene Kühlschläuche und Zündkabel, die wenn sie unbemerkt bleiben schwere Schäden am Fahrzeug verursachen. Der Marder beziehungsweise der Steinmarder beißt in Deutschland etwa 100 000 Mal zu und treibt damit viele Autofahrer in den Wahnsinn.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden, den die kleinen Kabelbeißer jedoch nicht auf, denn diese deckt ja bekanntlich nur Schäden gegenüber Dritten. Blockiert das beschädigte Fahrzeug jedoch eine Garage und verursacht somit einen Kapitalschaden, da der Besitzer eines anderen Fahrzeugs nicht zu einem wichtigen Termin kann. In diesem Fall springt die Haftlichtversicherung ein und übernimmt jegliche Forderungen.
Besitzt der Fahrzeughalter eine Teilkaskoversicherung, muss auf den Versicherungsschein schauen. Ein Marderbiss ist in den meisten Fällen abgesichert, sodass alle Folgeschäden übernommen werden. Auf jeden Fall sollte man sich vor Abschluss der Versicherung informieren, welche Schäden von der Gesellschaft gedeckt werden. So bleibt dem Versicherten viel ärger erspart, wenn das kleine Nagetier doch mal zubeißt.

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