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Hausratversicherung

Zum Hausrat gehören allen beweglichen Gegenständen, die zur Wohnungseinrichtung gehören und bei einem Umzug mitgenommen werden können. Aber auch Einbauten, die sich normalerweise in anderen Gebäuden wieder aufstellen lassen, fallen unter diesen Begriff, hierzu zählt unter anderem die Einbauküche.

Wenn gerade diese teure Einbauküche durch austretendes Leitungswasser komplett unbrauchbar geworden ist, leistet die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden.

Dennoch kann es in einigen Fällen zu Schwierigkeiten kommen, beispielsweise wenn die Einbauküche von einem Schreiner maßgefertigt wurde. Die Hausratversicherung könnte diesen Schaden der Wohngebäudeversicherung zuweisen. Für diesen Fall ist es dem Versicherungsnehmer zu empfehlen, beide Policen bei der gleichen Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Grundsätzlich werden alle Schäden von der Hausratversicherung übernommen, die auch vertraglich vereinbart wurden. In der Regel sind Schäden durch Brände, Sturm, Hagel, Blitzschläge, Einbruch, Leitungswasser, Rohrschäden und Frostschäden abgesichert.

Wenn der Versicherungsnehmer jedoch nicht mit allen Mitteln versucht einen Schaden zu verhindern, können sich die Versicherungsgesellschaften weigern den Schaden zu regulieren. Wenn zum Beispiel ein Einbrecher durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung gelangt und Gegenstände entwendet, oder wenn der Versicherungsnehmer unachtsam seine Waschmaschine laufen lässt, dann hat er den entstandenen Schaden mit zu verantworten.

Mehr: http://www.hausratversicherung-the.de/

Wer eine Wohngebäudeversicherung besitzt, schützt damit sein Haus gegen Hagel, Sturm, Feuer, Leitungswasser und vielen anderen Risiken. Versicherungsschutz besteht für das genannte Haus, welches im Antrag eingetragen wurde. Darüber hinaus sind Nebengebäude und Garagen mitversichert, sofern dieses im Antrag angegeben wurde. In der Wohngebäudeversicherung sind die
Teile versichert, die fest mit dem Haus verbunden sind. Zu diesen Gebäudebestandteile fallen Fenster, Türen, Waschbecken oder Einbauküchen. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz für mit dem Gebäude verbundene oder befestigte Sachen wie zum Beispiel Sonnendächer, Antennen und Lampen. Jedes Haus sollte unbedingt versichert werden. Die Reparatur oder der Wiederaufbau
eines Hauses ist oft sehr teuer. Folgende Gefahren werden ersetzt: Feuerrohbauversicherung bei Neubauten, Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser. Darüber hinaus können viele Deckungserweiterungen in Anspruch genommen werden. Darunter fallen Überspannungsschäden, Schäden durch Graffiti, Heizungsrohre und Mietausfalldeckung für Wohnräume, die vermietet werden. In den Versicherungsbedingungen steht alles, was auch Bestandteil des Vertrages ist. Sollte der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss mit einem Punkt der Bedingungen unzufrieden sein, kann er innerhalb von 14 Tage nach Zustellung des Versicherungsscheins den Vertrag widerrufen. Bei der Versicherungssumme sollte darauf geachtet werden, dass der Neuwert diese dem Neuwert des Hauses entspricht. So ist gewährleistet, dass im Schadensfall alle Reparaturen oder Beschädigungen gedeckt sind. Der Wert wird jedes Jahr neu ermittelt oder auch angepasst, falls sich der Baupreisindex ändert.

Mehr: http://www.12versicherung.de/

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