Die Arten der Unfallversicherung
Bei der Unfallversicherung gibt es viele Vertragsarten mit unterschiedlichen und kombinierbaren Leistungen. Welche Vertragsart auf den einzelnen Versicherungsnehmer passt, muss individuell entschieden und vorab geprüft werden.
Eine mögliche Variante wäre zum Beispiel die dynamische Unfallversicherung. Hierbei erhöhen sich die Versicherungsbeiträge und die Leistungen um einen bestimmen Prozentsatz einmal jährlich. Dabei kann der Prozentsatz entweder an den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden oder er wird vertraglich festgeschrieben.
Bei der linearen Unfallversicherung entspricht der Prozentsatz der Leistungen immer dem Invaliditätsgrad. Mit einem Invaliditätsgrad von beispielsweise 25 % nach einem Unfall, bekommt der Versicherungsnehmer aus der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ebenfalls 25 %. Für besonders gefährliche Berufe oder für Liebhaber von Extremsportarten bietet diese Versicherungsart jedoch keinen umfassenden Schutz.
Eine weitere Möglichkeit bieten Mehrleistungstarife, denn hier kann die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme ab einem bestimmten Invaliditätsgrad verdoppelt werden.
Wichtig ist zu wissen, dass bei allen Vertragsarten höhere Leistungen auch mit höheren Beiträgen verbunden sind.
Dazu: http://www.unfallversicherung-the.de/
Gibt es auch die Möglichkeit eingezahlte Beiträge zurückzubekommen, wenn keine Leistungen im Laufe eines Erwerbslebens eingefordert wurden?
Im Prinzip ist diese Frage grundsätzlich zu verneinen, denn eine BU ist eine reine Risikoversicherung und von diesen zahlt keine etwas zurück. Um diesem Prinzip entgegenzuwirken und die BU noch attraktiver für den Kunden zu machen, haben Marketingexperten die sogenannten Zusatzversicherungen BU erfunden, die an kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen geknüpft sind. Auch BU mit Festverzinsung der Überschüsse sind mittlerweile auf dem Markt und schließlich in der Tat Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsrückgewähr. Der Haken dabei ist, dass man bei aufmerksamem Hinsehen sofort merkt, dass es nur um Zuvielzahlungen geht, die zu einem schwer definierbaren Zinssatz angelegt wurden. Wird es einmal im Laufe der Jahre der Beitragszahlungen eng, kann man die Beiträge nicht etwa reduzieren, denn sonst würde man automatisch den kompletten Versicherungsschutz verlieren. Nur eine Überschussverrechnung ist sinnvoll und wer dann noch Geld übrig hat, kann über ein immer verfügbares Tagesgeldkonto oder eine andere Sparanlage sein Geld anlegen. Auch eine Verringerung der Leistungsdauer bis z.B. zum 65.Lebensjahr ist nur wenig Gewinnbringend, was Beitragssätze angeht. Darüber hinaus sollte evtl. das Bewusstsein tragen, dass man mit zunehmendem Alter je nach Beruf eher krank wird, was einer Verkürzung nicht entspräche und dass man in jungen Jahren evtl. eher Opfer eines Unfalls werden kann.
Grundsätzlich ist ein solcher Abschluss möglich. Dennoch liegen auch darin verschiedene Nachteile.
Derr Anbieter muss sehr zuverlässig sein, die Rendite des Sparvertrags muss gut sein. Neben guten Versicherungsbedingungen aber muss auch die Risikoeinstufung desausgeübten Berufes stimmen. Normalerweise ist der beste Anbieter der Altersvorsorge nicht gleichzeitig der beste bei der Berufsunfähigkeit.
Alle diese Versicherungen haben eines meist sehr lange Laufzeit. Glaubt man jedoch einschlägigen Statistiken, so werden solche Vorsorgemaßnahmen fürs Alter oft in Phasen von schlechteren wirtschaftlichen Situationen gekündigt, weil die Beträge nicht mehr aufgebracht werden können. Müsste man in solchem Fall aber eine Beitragsfreistellung oder eine Kündigung aussprechen, verlöre man seinen BU Schutz völlig. Besser ist es dann die Lebensversicherung zu verkaufen, die dann verkäuflich ist, wenn sie losgelöst von der BU Versicherung abgeschlossen wurde.
Kann denn jeder Mensch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Grundsätzlich ist diese Frage dann zu bejahen, wenn man eine abgeschlossenen Berufsausbildung hat und in einem Beruf arbeitet. Es ist zwar eine berechtigte Überlegung, so früh wie möglich eine BU anzustreben, dennoch ist diese eben an o.g. Bedingungen geknüpft. D.h. mit anderen Worten auch, dass ein Student keine BU abschließen kann bis zum Abschluss seines Studiums. Eine EU- Klausel gibt den Versicherern die Möglichkeit, diesen Personenkreis mit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu versichern. Doch diese Information allein ist zu sehr aus der Sicht der Versicherer gegeben. Eine Versicherung die WWK hat dazu folgendes mitgeteilt: “Bei Studenten liegt vollständige Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich auf Dauer (mindestens sechs Monate) außer Stande ist, ihr zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls absolviertes Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung fortzusetzen und sie auch kein anderes Studium absolviert oder eine ihrem Studium entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt. Als eine ihrem Studium entsprechende berufliche Tätigkeit wird dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und deren damit verbundene Lebensstellung aus finanzieller und sozialer Sicht der Lebensstellung entspricht, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums der versicherten Person erreicht wird.”
Das in allen Ehren, aber die Mehrzahl der Studenten kann sich eine BU oder EU angesichts von Semestergebühren etc. ohnehin nicht leisten. Wer es dennoch kann muss davon ausgehen, dass seine BU auf 1000 € monatlich begrenzt ist. Für diesen Personenkreis muss darauf geachtet werden, dass die Versicherung eine Nachversicherungsklausel enthält, mittels derer man nach Abschluss des Studiums und Aufnahme eines Berufes sich nahtlos ohne erneute Gesundheitsprüfung weiterversichern kann. In diesem Bereich gibt es die größten Unterschiede. Sowohl was die Beitragssätze wie auch das Grenzalter bis zu dem das möglich ist, umfassen. Unter Umständen kann eine jährliche Dynamik, die vereinbart wurde, hier hilfreich sein. Es wäre im Einzelfall zu prüfen. Diese Dynamisierung ist ja eine wählbare Option, die impliziert, dass man ihr auch widersprechen kann. Aber nicht mehr als zweimal, dann erlischt das Recht auf Dynamisierung.
Mehr dazu: http://www.berufsunfaehigkeits-info.de/
