Was ist eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit?
Oftmals sind in den Verträgen einer Rechtsschutzversicherung Einzelleistungen enthalten, welche erst nach einer bestimmten Wartezeit genutzt werden können. Deswegen kann eine Versicherung ohne Wartezeit oftmals vorteilhaft sein. Kommt es bereits kurz nach einem Abschluss zu einem teuren Rechtsstreit, so bietet eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit umgehend finanzielle und rechtliche Unterstützung.
Eine Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich aus vier Teilbereichen, dem Privatrechtsschutz, dem Berufsrechtsschutz, dem Eigentum- und Mietrechtsschutz und dem Verkehrsrechtsschutz. Während es bei den Bereichen Privat, Beruf und Eigentum- und Mietrechtsschutz eine Wartezeit von meist drei Monaten gibt, entfällt beim Verkehrsrechtsschutz die Wartezeit.
Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit gibt es jedoch nur für die ersten drei genannten Bereiche, wenn der Versicherte die Versicherungsgesellschaft wechselt und der Altvertrag nahtlos in den neuen Vertrag übergeht. Außerdem müssen im Altvertrag die gleichen Risiken versichert gewesen sein.
Mit einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist der Versicherte selbst, der Lebens- oder Ehepartner und die Kinder abgesichert. Kinder müssen jedoch minderjährig oder volljährig, unverheiratet und in der ersten Berufsausbildung sein, außerdem müssen sie noch immer im elterlichen Haushalt leben. Hier unterscheiden sich jedoch die unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften voneinander und ein entsprechender Vergleich ist empfehlenswert.
Oftmals wird das Interesse an einer Versicherung erst dann geweckt, wenn bereits ein Rechtsstreit begonnen hat. Bei einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit kann der Versicherungsnehmer die Leistungen sofort beanspruchen, während er hingegen mit Wartezeit die Leistungen erst nach Ablauf der Frist nutzen könnte, was unter Umständen zu lange dauern würde.
Wieso die Private Rechtsschutzversicherung in sovielen Vergleichen auftaucht.
Rechtsschutz bei internationalen Prozessen
Dank des Internets ist es heute leichter denn je, bei ausländischen Anbietern Waren aller Art einzukaufen. Große Einkaufsportale und Internatauktionen arbeiten oft auch mit Lieferanten aus anderen Ländern zusammen, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. So kann man sich besondere Angebote und Waren sichern, die man im Laden um die Ecke entweder gar nicht oder nur gegen einen hohen Aufpreis bekommt. Die Kehrseite der Medaille wird jedoch erkennbar, wenn der günstige Lieferant auch nach der Zahlung keine Ware schickt. Befindet sich dann auch noch der Gerichtsstand im Ausland, dann hat man schon einen internationalen Rechtsstreit und es ist gar nicht leicht, zu seinem Recht zu kommen. Ohne den entsprechenden Rechtsschutz durch eine erfahrene Versicherung ist man als Laie schnell ratlos. Zum Glück sind Rechtsschutzversicherungen häufig auch für den internationalen Rechtsschutz ausgelegt. Schließt die Police diese Leistung ein, dann hilft die Versicherung und übernimmt die Kosten für den Anwalt vor Ort, Prozesskosten und in bestimmten Fällen sogar die Reisekosten zum Prozess. Häufig muss es auch gar nicht erst zum Prozess kommen, wenn man von Anfang an einen kompetenten Anwalt in dem betreffenden Land ins Feld führen kann. Oft erkennt der Lieferanten dann gleich, dass er seine vertraglichen Pflichten einhalten muss. Ohne Rechtsschutzversicherung hat man dagegen all den Aufwand selbst zu leisten, muss den Vorgang in einer fremden Sprache bearbeiten und steht am Ende möglicherweise trotzdem mit leeren Händen da.
Der Strafrechtsschutz deckt die Verteidigung des Versicherten in einem Prozess, wenn er wegen einer Straftat angeklagt ist. Die Versicherung zahlt in diesem Falle zunächst die Kosten für die Verteidigung und gegebenenfalls anfallende Gebühren. Man muss aber beachten, dass die Versicherung diese Kosten zurückfordern kann, wenn das Urteil einen Schuldspruch gegen den Versicherten fällt. Dies liegt an den allgemeinen Versicherungsbedingungen, nach denen der Rechtsschutz wegen vorsätzlich begangener Straftaten nicht gewährt wird. Ein Sonderfall sind Verurteilungen wegen Straftaten, die von Versicherten nicht vorsätzlich begangen worden sind. Wenn das Gericht auf eine Straftat ohne Vorsatz erkennt, ist eine Deckung durch die Strafrechtsschutzversicherung möglich. Auch bei Versicherungen für den Verkehrsrechtsschutz kann ein Strafrechtsschutz enthalten sein, sofern die Straftat sich auf das Gebiet des Verkehrsrechtes bezieht. Die Policen bei Verkehrsrechtsschutz sind zumeist günstiger für den Versicherten ausgelegt und die Haftung für Strafrechtsprozesse ist hier im Vergleich zur allgemeinen Strafrechtsschutzversicherung etwas weiter definiert. Ob die Versicherung bei konkreten strafrechtlichen Verfahren Deckung bietet oder nicht, ist eine komplizierte Sache und für den Laien aus den Geschäftsbedingungen nicht immer klar erkennbar. Dies kann man aber durch den Makler oder auch durch den Anwalt im Rahmen des ersten Beratungsgespräches klären lassen. Man muss natürlich dem Rechtsanwalt die Versicherungspolice vorlegen, sodass er die einzelnen versicherten Leistungen daraus entnehmen kann. Auch eine Auskunft durch die Telefonhotline oder einen Mitarbeiter der Versicherung vor Ort hilft, diese Frage zu klären.
Mehr: http://www.rechtsschutz-spezialisten.de/
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